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Das Urbar der Grafschaft von Ferrette (Pfirt) (um 1324-1340)

Eigenschaften

Autor und Institut Christian Wilsdorf
Historische Zeiträume Hoch- und Spätmittelalter
Themen Machtträger - Städte - Landwirtschaft und Landleben - Territorien
CartographeJean-Philippe Droux, ARCHMIEDE, CNRS
SkalaDépartement
Entstehungsdatum2008
Datum der letzten Änderung2008
QuelleCarte originale
Diese Karte zitierenChristian Wilsdorf, « Das Urbar der Grafschaft von Ferrette (Pfirt) (um 1324-1340) », in Atlas historique d'Alsace, www.atlas.historique.alsace.uha.fr, Université de Haute Alsace, 2008

Erläuterungen zur Karte

Das Urbar der Grafschaft von Ferrette (Pfirt) (um 1324-1340)

Diese Grafschaft war zu Beginn des 14. Jahrhunderts flächenmäßig die größte Herrschaft des Elsass und umfasste dessen äußersten Süd-Westen. Der letzte Graf von Ferrette (Pfirt), Ulrich III. starb 1324 und hinterließ eine Witwe und zwei Töchter. Die ältere der beiden mit Namen Johanna wurde sogleich mit einem Habsburger, Herzog Albrecht II. von Österreich verheiratet. Albrecht II. kam somit in den Besitz des größten Teils der Grafschaft. Der Rest ging an die Witwe und die andere Tochter. Er fügte seinen Titeln den eines „Grafen von Ferrette (Pfirt)“ hinzu und ließ nur für seinen Teil der Grafschaft ein Urbar erstellen. Dieses vervollständigte das Urbar, das 1303 auf Anordnung seines Vaters Albrecht I. für die elsässischen, schweizerischen und schwäbischen Besitzungen der Habsburger erstellt worden war. Dem Urbar selbst wurde um 1335-1340 ein zweiter Teil beigefügt, der, neben einigen nachträglich erworbenen Abgaben, die Gesamtheit der Einkünfte und in bestimmten Fällen auch deren Verwendung anzeigt. Dieses Dokument wird im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München unter der Signatur Rheinpfälzer Urkunden 6403 aufbewahrt. Es ermöglichte es, vier Karten zu erstellen:

1- Burgen, öffentliche Waagen, Dinghöfe und Zölle

Die Burgen werden im Urbar nur beiläufig genannt, weshalb auch jene in Altkirch weggelassen wurde. Ein Dinghof, d.h. eine Art Herrenhof, war eine ehemalige Großdomäne, die sich durch das Abhalten von Gerichtsverhandlungen (dinge) auszeichnete, denen Amtmänner des Herrn vorsaßen. Der Zoll ist eine Steuer, die beim Durchgang auf Waren erhoben und an Zollstellen eingefordert wurde. Letztere befanden sich an der Straße nahe der Grenzen der Grafschaft.

2- Die Taille (Steuer der Leibeigenen)

Da die Leibeigenen an Grund und Boden gebunden waren, zeigt die Taille die Orte an, an denen die Autorität des Herrn direkt ausgeübt wurde. Diese Steuer wurde manchmal direkt auf Ortschaften erhoben, manchmal auch in jedem „meierampt“, das heißt in einem Bezirk, der gewöhnlich mehrere Dörfer umfasst, ein Mal in einem Amt, dem nächst größeren Bezirk – es handelt sich um jenen von Ferrette (Pfirt) – und ein Mal in einem Tal. Da der Verfasser des Urbars sich damit zufrieden gegeben hat, bis auf eine Ausnahme (die Meierei von Burnhaupt-le-Bas (Niederburnhaupt)), den Hauptort des Bezirks zu nennen, ohne die Dörfer aufzuzählen, die zu dieser Meierei, dem Amt oder dem Tal gehörten, hat der Gestalter der Karte mithilfe von Quellen des 14. Jahrhunderts Nachforschungen betrieben, um diese Auslassungen zu vervollständigen – Lücken sind allerdings durchaus möglich und dies vor allem im Amt von Ferrette (Pfirt).

3- Mühlen

Diese herrschaftlichen Mühlen waren allesamt Wassermühlen und ein wichtiger Teil der Herrschaft.

4- Andere Rechte 

Es handelt sich hier um ein großes Spektrum von ganz unterschiedlichen herrschaftlichen Rechten. Der Nutzer des Atlas, der sich genauer über die Verortung eines dieser Rechte informieren möchte, muss einen Blick in die Übersetzung werfen, die der Edition des Urbars beigegeben ist. Die Gerichte und ihre Zuständigkeitsbereiche konnten wegen der Ungenauigkeit der Quelle diesbezüglich nicht auf der Karte verzeichnet werden. Die Burgen oder Ländereien, die zu Lehen gehalten wurden –  und von den Lehen zu unterscheiden sind, die mit Rentenbezügen verbunden waren und als Renten- oder auch Kammerlehen bezeichnet werden –  sind hier nicht aufgeführt, da sie im Urbar nicht vorkommen. Sie waren vorwiegend am Rande der Grafschaft gelegen.

Allgemeine Bemerkung: 

Die vier Karten zeigen ein ziemlich kohärentes Gesamtbild, wenn man das Dorf Sausheim beiseite lässt. Die abgesonderte Lage von Gütern und Rechten im Westen, sei es in Andelnans (Andelnach), Chèvremont (Geisenberg), Courcelles, Danjoutin (Damjustin), Delle (Dettenried) (lediglich eine Mühle), Dorans, Réchésy (Röschlitz) und Trétudans (Trosteldingen) war nur zeitweilig, da die Herrschaft von Delle (Dettenried), die 1324 vorübergehend veräußert worden war, seit spätestens 1340 aber wieder im Besitz von Albrecht II. und Johanna war.

Edierte Quelle:

  • « La seigneurie d’Albert II d’Autriche et de Jeanne de Ferrette dans le Sundgau (vers 1324 et 1340), un complément inédit au Habsburgisches Urbar. Édition et traduction », in : WILSDORF (Christian), En Alsace des Mérovingiens aux Carolingiens (erscheint 2009)

Übersetzung: Harald Sellner

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